EU-DSGVO

22.05.2018 - Ein gar nicht so böses Monstrum.

Zugegeben, ziemlich sperrig ist sie schon, die am kommenden Freitag in Kraft tretende EU-DSGVO - die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Aber sie fällt beileibe nicht vom Himmel, man weiß seit Monaten, was da auf einen zukommt. Und so unausgegoren sie auch an manchen Ecken und Enden sein mag, so bleibt sie doch ein Quantensprung in Sachen Datenschutz, und damit Vorbild für die ganze Welt. Und die, die sich momentan so gerne über die EU-DSGVO aufregen, und nach Aufschub und Verwässerung schreien - von unserer Kanzlerin bis hin zu vielen bisher säumigen Entscheidern in Unternehmen - sollten aus meiner Sicht zwei Dinge bedenken:

  • Jeder muß sich zunächst selbst die Ftage stellen, ob er in der Vergangenheit angemessen mit der ,"EU-DSGVO" umgegangen ist. Da geht es nicht nur darum, ob man seinen Betrieb rechtzeitig darauf eingestellt hat, was da ganz klar absehbar an neuen Bestimmungen wirksam wird. Insbesondere die Politik muß sich zudem die Frage stellen, ob man zu der jetzt einsetzenden Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen nicht durch Unterlassung beigetragen hat. Die Regierungsbildung dauerte ein gutes halbes Jahr, aber nicht einmal dieser weitgehende Leerlauf wurde genutzt, klarzustellen, ob die KUG (Kunsturhebergesetz, genauer: "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie") gegenüber der EU-DSGVO vor- oder nachrangig ist. Resultat: viele private und berufsmäßige Photografen wissen nun nicht, ob sie beispielsweise Photos von Personen, die z.B. bei Street- oder Hochzeitsfotografie einfach nur mit auf dem Bild sind, ohne bildbestimmend zu sein, auf ihren Webseiten belassen können, oder ob sie diese entfernen müssen. Und echte wie selbsternannte Experten untermauern ihre Argumente pro oder contra Vor- oder Nachrang vielstimmig mit der im Netz mittlerweile leider üblichen "Lautstärke" und Vehemenz, eher seltener hingegen mit zwingender Argumentation. - Das alles wäre in weiten Teilen vermeidbar gewesen!

  • Ein segensreicher, meinetwegen auch erzieherischer, Aspekt der EU-DSGVO ist aus meiner Sicht gar nicht hoch genug zu bewerten: jeder einschlägige Entscheidungsträger, ob als Privatmann oder als Verantwortlicher in einem Unternehmen, einem Verein, einer Behörde oder einer sonstigen Institution, der eine Webseite oder allgemein den Umgang mit Daten zu verantworten hat, muß sich - in dieser ausführlichen Form sicher zum ersten Mal - intensiv und genau damit befassen, was eigentlich personenbezogenen Daten sind, und unter wessen Kontrolle da eigentlich welche personenbezogenen Daten wo in der Weltgeschichte herumschwirren - und da kann einem schon schwindelig werden! (Das kann man dem Regelwerk EU-DSGVO allerdings nicht vorwerfen! Wer diese verteufelt, schlägt den Sack, und nicht den Esel.) Sah z.B. ein Entscheider in einem Verein eine beim Provider verdrahtete e-Mail-Weiterleitung bisher als komfortable black box, mit der er nichts zu tun hatte, so weiß er nach der Auseinandersetzung mit der EU-DSGVO, daß sowohl die Mailadressen seiner Vereinsmitglieder als auch der gesamte Mailverkehr mit allen Anhängen zumindest zeitweise im Klartext auf dem Server der Providers liegen, und von jedem einsehbar sind, der dort Zugang hat - völlig außerhalb der Kontrolle des Vereins. - Ich glaube, die eigentliche langfristige Wirkung der EU-DSGVO ist eine Schärfung des Bewußtseins für Datenschutzaspekte, gar nicht mal so sehr der Schutz der Daten selbst - den zu unterlaufen ist nach wie vor leicht, den sicherzustellen eine Herkulesaufgabe... Übrigens: in dieser Funktion braucht die EU-DSGVO den Schutz unserer politischen Repräsentanten, nicht deren populistische Mäkeleien im Kampf um die Lufthoheit über den Stammtischen!

Aber, wie gesagt, einfach macht es die EU-DSGVO einem nicht. So mußte auch ich an meiner Webseite einige massive Änderungen vornehmen:

  • es gibt eine völlig neue Datenschutzerklärung, und ein überarbeitetes Impressum

  • ein Verweis auf der Links-Seite wurde gestrichen, weil er dem Charakter als rein prvate Webseite zuwiderlief

  • aus allen Bildern wurden die Exif-Metadaten (z.B. Geo-Position) entfernt

  • die Galerie "Barcelona Street Photography" wurde vollständig entfernt, weil dort viele fremde Personen, insbesondere Kinder, klar erkennbar abgebildet waren. (Als Ersatz habe ich die neue Galerie Schleusenwärterhäuschen hinzugefügt.) Wie gesagt, ob die KUG Vorrang vor der EU-DSGVO hat, ist nicht geklärt, und wird wohl Gegenstand von Gerichtsverfahren werden. Und da ich weder Opfer eines Abmahnhais werden möchte, noch auf die gerichtliche Klärung der Frage scharf bin, ob mein Herumdilettieren mit der Kamera Kunst ist oder nicht, habe ich die fragliche Galerie entfernt. Übrigens: alle verbleibenden erkennbar abgebildeten Personen auf meinen Webseiten haben in die Veröffentlichung eingewilligt.